Am 20.06.2018 wurden von Mitgliedern der Naturschutzgemeinschaft Blunkerbach im Bereich der Blunkerbach Niederung unter einem Horstbaum zwei bereits tote Rotmilan-Jungvögel aufgefunden. Ein drittes Jungtier rang an der gleichen Stelle liegend noch mit dem Leben, verendete dann aber auf der eilig organisierten Fahrt in die Tierklinik Wasbek. Bereits in der Klinik wurde aufgrund der Untersuchungssymptome durch den Veterinärmediziner Dr. Frahm der Einsatz von Gift vermutet und eine toxikologische Untersuchung empfohlen. Die drei Vögel wurden daraufhin in das Leibnitzinstitut nach Berlin zur pathologischen und toxikologischen Untersuchung verbracht.
Die mehrere Tage dauernde umfangreiche „Nachsuche“ der Mitglieder der Naturschutzgruppe nach weiteren Totfunden führte zu keinem Ergebnis. Es bestand die Sorge, dass neben weiteren Greifvögeln auch Tiere wie Hunde und Katzen, aber auch fleischfressende Wildtiere zu Schaden kommen könnten. (Siehe die Chronologie der Ereignisse in der Pressemitteilung 1, vom 25.06.18.)
Am 26.6. entdeckte dann ein Mitglied der Naturschutzgemeinschaft ein totes Elterntier auf einem Feld in der Nähe des Horstes, das ebenfalls äußerlich erkennbare Vergiftungssymptome aufwies. Dieser Altvogel wurde von der herbeigerufenen Polizei nach Rücksprache mit dem LLUR in das Landeslabor SH nach Neumünster verbracht um dort untersucht zu werden.
Die Ergebnisse der toxikologischen Untersuchung der drei Jungvögel liegen nun vor. Demnach handelt es sich um eine Vergiftung mit dem Insektizid „Parathion“, das besser unter dem Namen E605 bekannt ist.
Parathion (E605) ist eine Flüssigkeit, die äußerst toxisch gegen Insekten und Warmblüter wirkt, aber keine Giftwirkung bei Pflanzen zeigt. Das Insektizid E605 wirkt als Kontaktgift bereits bei Berührung mit der Haut. Es kommt zu Erbrechen, Durchfall, Atemlähmung und Krämpfen. Die Giftigkeit erklärt sich auch durch die chemische Verwandtschaft mit den chemischen Kampfstoffen Tabun, Sarin und Soman.
Vgl.: http://www.chemie.de/lexikon/Parathion.html [Zugriff am 22.07.18]
E605 ist seit 2002 nicht nur in Deutschland, sondern Europaweit verboten! Die Giftigkeit ist so groß, dass ein Kauf des Insektizids schon vor 2002 nur unter Vorlage der Personaldaten möglich war. Die Giftigkeit ist so groß, dass der Einkauf des Insektizids schon vor 2002 nur unter Vorlage der Personaldaten möglich war.
Vergiftungssymptome wurden durch die Naturschutzgemeinschaft Blunkerbach auch bei dem nur wenige Tage später entdeckten Altvogel festgestellt. Dieser Vogel wurde nur wenige hundert Meter vom Horst in deutlich abnormal verkrampfter Haltung aufgefunden. Die Fütterung seiner Nestlinge kann ihn schon ohne ein eigenständiges Verschlucken des Giftköders das Leben gekostet haben. Die Untersuchungsergebnisse stehen noch aus.
Für uns Mitglieder der Naturschutzgruppe ist unverkennbar, dass hier eine Person (oder Personen) mit einer ganz erheblichen kriminellen Energie tätig war und eine Vergiftung beabsichtigte. Die immer wieder geäußerte Annahme, hier sei möglicherweise eine Greifvogelvergiftung so quasi als Kollateralschaden bspw. einer Rattenvergiftungsaktion „passiert“ und nicht zielgerichtet vorgenommen worden, ist durch die Faktenlage absolut abwegig geworden.
Die kundige Handhabung eines Giftstoffs, der zudem in Europa verboten ist und dessen außereuropäischer Einkauf Kenntnisse verlangt, über die nicht jedermann verfügt, weist auf einen Vorsatz hin, genau das zu tun, was hier geschehen ist: Eine absichtsvolle und geplante Greifvogeltötung.
Umso unverständlicher ist in diesem Zusammenhang die Äußerung von Rüdiger Albrecht, Artenschützer des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in der Segeberger Zeitung vom 26.06.18, der dort auf die Frage, ob eine Vergiftung der Rotmilane vorliegt, mit den Worten zitiert wird: „Das sind alles Spekulationen“. Diese Stellungnahme des obersten Artenschützers ist im Angesicht der bereits zu diesem Zeitpunkt fachlich erkennbaren und jetzt belegten Indizien unerklärlich. Greifvogelverfolgung ist in Deutschland ein leider sehr bekanntes Vergehen, das gesetzlich verboten ist und erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Dennoch bagatellisiert er als oberster Artenschützer des Landes, die sich aufdrängenden Indizien einer Tötung von geschützten Vögeln am Blunkerbach. Vor dem Hintergrund, dass seit Jahren die Greifvogelverfolgung als ein deutschlandweites Phänomen insbesondere im Rahmen von Windkraftplanungen bekannt ist, enttäuscht das Statement aus dem LLUR, in dem auf herabwürdigende Weise auch noch auf die insgesamt solide Bestandsentwicklung der Rotmilane in SH hingewiesen wird.
Festgehalten werden muss dennoch ganz klar: Die Motive des oder der Täter bleiben, solange keine Person gefasst ist, im Dunkeln.
Folgerungen:
1. Die Rattengiftthese
(Sekundärvergiftungsthese) ist nicht mehr haltbar. Für die Mitglieder der Naturschutzgruppe ist unzweifelhaft, dass eine vorsätzliche Straftat aus niederen Beweggründen vorliegt. Wir erkennen hier einen gezielten Anschlag auf die Rotmilane am Blunkerbach, der spezielles Wissen erforderte. Wir erwarten vom MELUND und LLUR eine glasklare Positionierung, die Greifvogeltötung und -verfolgung in SH zu ächten.
2. Am 6.9. treffen Vertreter der Naturschutzgemeinschaft mit Vertretern der Landesforsten SH
zusammen, um eine Aussprache zu führen. Die Naturschutzgemeinschaft Blunkerbach erwrtet bei der Verwendung der durch sie erhobenen Daten einen nachweisbar zuverlässig zu organisierenden Zugriffs- und Datenschutz. Weiter fordern wir einen ganzjährigen 300m Umgebungsschutz um die Horstbäume, um Ruhezonen für die streng geschützten Rotmilane zu sichern und um den Horststandort entwertenden Holzeinschlag in der Nähe der Horstbäume zu verhindern. Wir erhoffen uns von den Landesforsten Schleswig-Holstein die hier großen Waldbesitz der Stadt Hamburg bewirtschaftet, ein „starkes Signal“ pro Rotmilan, Mäusebussard und anderer Greifvögel.
3. Ferner ist die Landespolitik
aufgefordert, nach dem Vorbild von NRW eine Stabsstelle Umweltkriminalität beim Ministerium anzusiedeln, die ebenfalls zur Bekämpfung der Greifvogelverfolgung einzurichten wäre. Nur durch eine professionelle Zusammenarbeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden kann sichergestellt werden, dass alle rechtlichen Möglichkeiten zur Aufklärung dieses Naturfrevels ausgeschöpft werden und Täter sowohl überführt wie auch angemessen bestraft werden. Es braucht fachkompetente Personen die landesweit diesem strafbaren Tun übergeordnet Einhalt gebieten und über Professionalität und geeignete Mittel verfügen, die örtlichen Polizeidienststellen und die Staatsanwaltschaft bei der schwer verfolgbaren Straftatermittlung zu unterstützen oder auch anzuleiten. Leider muss man davon ausgehen, dass die Dunkelziffer dieser Straftaten - also gänzlich unentdeckte Fälle der Greifvogelverfolgung - die erkannten Fälle um das Vielfache überschreitet.
4. Zudem ist die Öffentlichkeit
aufgerufen, diese Tötungsdelikte nicht abzutun, sondern bei der Verfolgung der Täter aktiv mitzuwirken. Wir möchten noch einmal darauf hinweisen, dass derzeit eine Belohnung von insgesamt 2500,- Euro ausgewiesen sind, die für Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen, die an der Ergreifung der/des Täters erfolgreich mitwirken, ausgegeben werden können: Wer kann Hinweise auf den Giftstoff Parathion / E605 geben? Wer hat Kenntnis von Personen, die dieses Gift lagern, bestellten oder weitergegeben haben? Wer stellt Vögeln nach? Melden Sie sich mit ihrem Wissen bei der ermittelnden Polizei Bad Segeberg, die dringend Hinweise aus der Bevölkerung braucht, unter Tel.: 04551 – 8840.
Die illegale Tötung von Greifvögeln ist nicht hinzunehmen, daher ruft die Naturschutzgemeinschaft Blunkerbach alle Rotmilan- und Naturfreunde, Jäger dazu auf, im eigenen Lebensbereich aktiv zu werden und sich am Greifvogelschutz zu beteiligen.